Das Sozialgericht Düsseldorf liegt zentral und ist gut mit dem Kraftfahrzeug und öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Anreise

1. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum Hauptbahnhof (Ausgang Oberbilk - Bertha von Suttner-Platz). Das Gerichtsgebäude befindet sich unmittelbar hinter dem Hauptbahnhof.

2. Mit dem Kraftfahrzeug
Aus Richtung Wuppertal über die A 46 in Richtung Düsseldorf-Zentrum, aus Richtung Köln über die A 57 entweder am Autobahnkreuz Neuss-Süd auf die A 46 über die Fleher-Brücke oder am Autobahndreieck Neuss über die Südbrücke in Richtung Düsseldorf-Zentrum, aus Richtung Mönchengladbach über die A 52 über die Rheinknie-Brücke in Richtung Düsseldorf-Zentrum, aus Richtung Krefeld über die A 57 am Autobahnkreuz Kaarst auf die A 52 in Richtung Düsseldorf und über die Rheinknie-Brücke in Richtung Düsseldorf-Zentrum, aus dem Ruhrgebiet über die A 52 in Richtung Düsseldorf-Zentrum, im Stadtbereich jeweils den Hinweisschildern Hauptbahnhof folgen.

3. Parkhaus
Parkhaus Düsseldorf-Oberbilk, Zufahrt über Ludwig-Erhard-Allee oder Ellerstraße

4. Mit dem Flugzeug
Vom Flughafen Düsseldorf verkehren die S-Bahn-Linien S 7 und S 21 in dichtem Takt zum Hauptbahnhof.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2024